Bestattung und Grabarten

Der Tod eines nahen Angehörigen kommt manchmal plötzlich, manchmal kann man sich jedoch auch darauf vorbereiten.
In beiden Fällen ist es gut, wenn man sich innerhalb der Familie schon einmal mit dem Thema Tod und Sterben auseinandergesetzt hat.
Das macht es den Hinterbliebenen eines Verstorbenen leichter die vielen Fragen rund um eine Beerdigung oder Beisetzung, die nach dem Tod eines Angehörigen auf sie zukommen, im Sinne des Verstorbenen zu beantworten.

Beerdigung oder Beisetzung?

Als Beerdigung wird allgemein die Erdbestattung bezeichnet. Die Erdbestattung ist ein Symbol für die Auferstehung aus dem Grab. Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg an das Erdreich übergeben.
Die Beisetzung bezieht sich hingegen auf die Feuerbestattung. Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene im Sarg in einem Krematorium an das Feuer übergeben.
Die Ruhezeiten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen sind unterschiedlich.
Auf dem Ev.-Luth. Friedhof Kleinenbremen liegt die Ruhezeit für Erdbestattungen bei 30 Jahren und für Urnenbeisetzungen bei 25 Jahren.

Welche Grabart ist die Richtige?

Je nachdem, ob man sich für eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung entschieden hat, kann man zwischen verschiedenen Grabarten wählen:

  • Wahlgrab
  • Reihengrab
  • Rasenwahlgrab
  • Rasenreihengrab
  • Baumgrab (nur für Urnenbeisetzungen)

Diese unterschiedlichen Grabarten haben verschieden lange Nutzungsdauern , die zwischen 25 und 30 Jahren liegen.
Die Verleihung der Nutzungsberechtigungen liegt bei der Friedhofsträgerin, also der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kleinenbremen. Der Nutzungsberechtigte ist im Allgemeinen ein naher Angehöriger des Verstorbenen.

Ein kurzer Überblick für Erdbestattungen:

und für Urnenbeisetzungen:

Grabpflege - ja oder nein?

Das Thema Grabpflege sollte sicherlich auch bedacht werden, einerseits stellt es einen Kostenfaktor dar, andererseits auch einen körperlichen Faktor, zumal unser Friedhof an einem recht steilen Hang liegt.

Grabstellen mit höherem Pflegeaufwand sind die Wahlgrabstätten und die Reihengrabstätten. Diese sind von den Angehörigen (oder einem von ihnen beauftragten Gärtner) für die Dauer des Nutzungsrechts zu pflegen.

Rasenwahlgräber und das Erdband, Rasenreihengräber und die Baumgräber stellen keinen besonderen Pflegeaufwand für die Angehörigen dar, hier übernimmt die Friedhofsträgerin die Pflege. Ein Anspruch, die Grabstätte individuell zu gestalten und Grabschmuck abzulegen, besteht hier allerdings nicht.

Kindergräber

Das Schlimmste, was Eltern passieren kann, ist der Tod des eigenen Kindes.
Aber auch dieses Thema soll hier angesprochen werden, da es für Kindergräber andere Ruhezeiten gibt.
So beträgt die Ruhezeit für die Erdbestattung von Tot – und Fehlgeburten 15 Jahre.
Die Ruhezeit für die Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt 25 Jahre, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 30 Jahre.

Leider gibt es zurzeit auf dem Ev.-Luth. Friedhof Kleinenbremen keinen eigenen „Sternenkinder“ -Bereich, dieser ist jedoch in Planung und wird voraussichtlich 2024 fertiggestellt werden können.

Umbettungen

Grundsätzlich darf die Ruhe der Toten nicht gestört werden.
Aus- und Einbettungen von Leichen und Urnen sind nur ausnahmsweise bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Familienzusammenführung) zulässig.
Hierzu ist allerdings die vorherige schriftliche Zustimmung der Friedhofsträgerin sowie der zuständigen Ordnungsbehörde (hier: Ordnungsamt der Stadt Porta Westfalica) erforderlich.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Bestattung und Grabarten wenden Sie sich bitte an unseren Friedhofsmitarbeiter, Herrn Heiko Breier oder an das Pfarrbüro.